Was ist ein Anwalt?
Ausbildung
Bevor der Anwalt und die Anwältin zur Ausübung ihres Berufes zugelassen werden, haben sie eine jahrelange theoretische und praktische Ausbildung abzuschliessen. Zunächst müssen sie ein Hochschulstudium erfolgreich abschliessen. Anschliessend haben sie ein mindestens einjähriges Praktikum bei Gerichten oder Anwälten zu absolvieren. Erst dann kann die anforderungsreiche Anwaltsprüfung im Kanton abgelegt werden. Diese ist Vorraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung durch die Anwaltskommission des Kantons Obwalden resp. Nidwalden.
Anwaltsregister
Seit Sommer 2002 ist das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälten (BGFA) in Kraft. Seither können sich Anwältinnen und Anwälte, die Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten, am Ort ihrer Geschäftsadresse in das kantonale Anwaltsregister eintragen lassen. Mit dem Eintrag sind sie an sämtlichen Gerichten der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen.
Aufsicht
Der Anwalt und die Anwältin unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird ausgeübt
• durch die staatliche Aufsichtsbehörde (Anwaltskommission) und
• durch die Berufsorganisationen wie den Anwaltsverband Unterwalden.
Anwaltsgeheimnis
Die anwaltliche Vertrauensstellung ist gesetzlich geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, das der Anwalt bzw. die Anwältin gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden. Mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin können und sollen Sie deshalb ohne Angst über alles offen reden.
Was kann ein Anwalt?
Das Recht berührt jeden Bereich des Lebens
Und weil das Recht jeden Bereich des Lebens berührt, befassen sich die Anwälte auch mit allen Lebenssituationen:
• Arbeit - Beruf
• Auto - Strassenverkehr
• Computer - Internet
• Familie - Kinder
• Ferien - Reisen – Freizeit – Sport
• Gesundheit – Wissenschaft – Forschung
• Medien – Kommunikation – Kunst – Kultur
• Partnerschaft – Ehe
• Tod – Erbschaft
• Trennung – Scheidung
• Verfahren – Gerichte – Behörden – Internationales
• Waren – Dienstleistungen – Konsum – Geld
• Wirtschaft – Handel – Gewerbe
• Wohnen – Bauen
Allgemeine Hinweise
Die Arbeiten des Anwalts bzw. der Anwältin sind von unterschiedlicher Natur und Schwierigkeit. Sie reichen von der allgemeinen Rechtsberatung über die Abfassung von Verträgen bis zur Führung von Prozessen in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Vertrauensverhältnis
Der Anwalt bzw. die Anwältin ist unabhängig und nur Ihnen als Klientin oder Klient gegenüber verpflichtet. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich dem Anwalt oder der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen können. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung.
Woraus setzt sich das Honorar zusammen / Anwaltskosten
Für die Arbeiten und Bemühungen des Anwalts bzw. der Anwältin richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung mit der Klientschaft und nach dem ortsüblichen Stundenansatz. Der Stundenansatz und der Zeitaufwand bestimmen die Höhe des Honorars. Das Honorar ist unabhängig vom Erfolg geschuldet. Ein Klient hat den Anwalt bzw. die Anwältin für seine gesamten Bemühungen zu entschädigen. Auch das Erstgespräch ist zu vergüten.
Das Entgelt für die Dienstleistungen des Anwalts bzw. der Anwältin unterliegt der MWST. Der Anwalt bzw. die Anwältin belastet Ihnen zusätzlich zum Honorar und zu den Barauslagen auch die MWST.