19. Juni 125. DELEGIERTENVERSAMMLUNG in Zürich
20. Juni Tag der Anwältinnen und Anwälte 2026 in Zürich
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wird der Anwendungsbereich erstmals ausdrücklich auf bestimmte Beratungstätigkeiten – einschliesslich anwaltlicher Tätigkeiten – ausgeweitet. Damit gehen neue Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten einher sowie gegebenenfalls der Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation. Für die Anwaltschaft stellen sich insbesondere anspruchsvolle Abgrenzungsfragen zwischen unterstellter Beratung, klassischer anwaltlicher Tätigkeit und finanzintermediären Dienstleistungen.
Die angebotenen Sensibilisierungskurse vermitteln einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben, den voraussichtlichen Geltungsbereich sowie die zentralen Pflichten. Behandelt werden unter anderem die Voraussetzungen der Unterstellung, relevante Ausnahmen, Fragen der Berufsmässigkeit, die Anforderungen an die interne Organisation sowie der Umgang mit der Meldepflicht im Spannungsfeld zum anwaltlichen Berufsgeheimnis.
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